Erst mal Respekt für das Finden dieser Regelungslücke!!! Das Meiste davon wurde ja bereits 1972 in das komplett neu erlassene WaffG rein geschrieben. Und damals hat noch niemand mit Dir und der Firma Gogun gerechnet. Man hatte damals vermutlich nur den Herrn Landmann im Kopf, der mit seinem KK Halbautomaten einen §§ nach dem anderen umschifft hat. Dem seine Story erinnert mich öfter mal an Dich ;-) Ich konnte es kaum glauben als Du mir davon erzählst hast und habe alles gegen geprüft und subsumiert. Ich kann bis heute keinen Fehler an deiner Rechtstheorie finden ich sehe das zu 100% genau so wie Du. Vermutlich werden sich das Viele nicht vorstellen können, aber ich kann jeden nur einladen, das selber im WaffG alles nachzuprüfen. Nur wenn man im WaffG alles selber nachließt lernt man mit diesem Gesetz umzugehen. Ein Rechtsgutachten dazu wäre der Hammer und würde vielen Standaufsichten und Behördenmitarbeitern ganz schön Kopfzerbrechen bereiten.
@Peter-qm9rk Says:
Du bist einfach nur köstlich deine Argumentation ist einfach nur witzig ich jedenfalls finde sie toll ob es stimmt oder nicht ist mir scheißegal die haben sich mit ihrer Paragraphen Wut selbst ins Knie geschossen
@carlo-mazetti Says:
Nicht vergessen: "Auf hoher See und vor Gericht bist du allein in Gottes Hand"
@Franz-JosefKinder Says:
Jörg, genau mit solchen Videos motivierst du den Gesetzgeber dazu, das WaffG weiter zu verschärfen! Denk daran, sie sitzen am längeren Hebel!
@Franz8x57 Says:
Ich stimme ja allem zu, was oben zielführend erläutert wird, aber dennoch bin ich heilfroh, daß ich als JJS- und WBK-Inhaber zum legalen Besitz jagdlicher Schusswaffen befugt bin und mich daher nicht mit diesen Haarspaltereien in dummerhaftigen Gesetzen ignoranter Politiker befassen muss. Nur halt den Überblick bewahren!
@nIX_Gewußt Says:
Hammer ,kettensäge, rigips stichling , uvm ... ist genau so gefährlich . wer böses machen will , der macht es auch mit sachen die in baumarkt geben kann. erwachsende friedliche menschen sollten das recht haben sachen zu haben , und hoffen sie nie benutzen zu müssen um ihr leben zu schützen.
@AxelMüller-x7k Says:
Danke der Werbung wird vom Gesetzgeber bestimmt bald ein Riegel davor geschoben.... leider...😢
@iketorner7925 Says:
"Leichenberg vor der Tür"... sehr schön😂
@ralfoster5753 Says:
Ich stelle mir gerade die Frage wie das aussieht wenn überhaupt kein Kit mehr eingesetzt ist.Also nach Ausbau vom Exportkit.
@scharfrichter406 Says:
Super Vortrag!, Ich gehe mal davon as dass das keine "Lücke" ist, sondern genau so vom Gesetzgeber gewollt wurde!
@juikabloth3993 Says:
Also theoretisch könnte man bei entsprechender Erlaubnis des Betreibers, mit seinm F - Field Target Gewehr offen in der 50 m Klasse Trainiren oder Wettkämpfe bestreiten. 🙄🙂
@ralionnikita8391 Says:
Nach dem Video würde es mich nicht wundern, wenn man das ändert.
@HunterBidensLaptop-p4j Says:
Gibt es hierzu eine Rückmeldung bezüglich der Rechtsprüfung?
@HunterBidensLaptop-p4j Says:
Stellt euch vor.. die Zeus offen auf dem 100m Stand 🎉
@trex_28 Says:
Die weit über 7.5 Joule starken Luftgewehre ohne F vor 1972 darf man ja auch besitzen und ab 18 Jahren legal kaufen , schießen ist aber auch nur auf dem Schiestand erlaubt.-
@Spaxoreos Says:
Die Frage ist ob das Exportkit bzw. die Teile wie Reduktionskarten nicht als erheblicher/relevante Teile eines Luftgewehres gilt?!?
Denn genau dieses Teil ist/war ausschlaggebend dafür das dass Teil eine Zulassung nach "F" erhalten hat.
LG
@germane411 Says:
Leichenberge vor der Tür....
😂😂😂😂😂😂klasse Jörg und Danke für die Infos
@spokenbratze2361 Says:
Mich kotzt dieses Land mit ihren Regularien einfach nur an ...
@exception7856 Says:
Was ist aus dem Rechtsgutachten geworden?
@cristianpopescu78 Says:
Prima!!
@Laguna2kai Says:
Bei meiner gelieferten Magalodon ist der Schieber nicht belegbar, um die Reduzierung auszuwechseln.
Gibt's nen Trick, weil ja gesagt wird es geht in 5sec.
@OscarBehrendt4711 Says:
Lustig, genauso habe ich es meiner "Regierung" gesagt, dass es gehen müsste, als ich ihr die Genehmigung zum Erwerb der Megalodon abrang...auch ohne dieses Video zu kennen oder Gesetze zu wälzen! 😂 Danke für die Bestätigung! Ob ich dieses Video allen Schiesstandbetreibern zeigen muss? 😮
@plamenkezhov8615 Says:
Guten Tag. Zunächst einmal möchte ich Ihnen für die hilfreichen Informationen danken. Ich habe aber auch eine Frage. Wie kann nachgewiesen werden, dass der Einbau der notwendigen Komponenten während der lebensbedrohlichen Situation erfolgte?
@MysticJabulon Says:
Daß man zum Gesetzesnerd mutieren muss, bevor man weiss, ob man eine Luftwumme pimpen darf, ist irgendwie erschütternd... Deutschland...
@TrainEvents Says:
Ok... A) was ist aus Ihrem Rechtsgutachten geworden??? B) dank, eines gewissen Herrn Dobrint sind doch eh alle FimFünfeck Knicker bis HPMAX etc. Illegal und wir Straftaten...Was sollte einem jetzt, außer vernünftige Gesetzestreue, überhaupt noch abhalten...(nicht das ich das je machen würde) ... persönlich hab ich die nicht bei 0%liegende Chance als Befürchtung, gewisser Herr Dobrint, schließt sich mit Herrn Pistorius kurz, und überfällt Holland sobald klar ist, das der Sixneedler dort frei erhältlich ist... ;)
@technolimo6 Says:
Absolut spitzenmäßig erklärt
@martinlenz5275 Says:
Perfekt erklärt, Danke
@Stefango88 Says:
Ich hab eine Frage wie kann ich meinen Bart am besten auch so leicht färben wie du? Wo kann man das kaufen? Was ist das genau?
@dr.k.5769 Says:
Zu MIn 3:25: Sie gehen da so schnell drüber hinweg, aber gerade das ist der Knackpunkt und wird auch durch die Legaldefinition des Erwerbens nicht geklärt/gelöst. Denn die Schußwaffe als solche habe ich in der Tat bereits im Besitz, und da spielt es keine Rolle, ob sie nun "original" und damit (abgesehen natürlich von der aktuellen Gesetzesänderung) erlaubnisfrei war oder umgebaut. Jedenfalls durch diesen Umbau ist keine andere/neue Waffe entstanden sondern nur die Voraussetzung für die Erlaubnisfreiheit weggefallen und die Schußwaffe erlaubnispflichtig geworden. Der Vorgang des Erwerbens setzt voraus, daß ich "vorher" keinen Besitz habe und danach Besitz habe. Vor wie nach dem Umbau habe ich aber unverändert Besitz an der Schußwaffe - nur war sie vorher erlaubnisfrei und nachher erlaubnispflichtig. Und um von dem Umbau als solchen wegzukommen: Stellen Sie sich vor, Sie dremeln das FiF weg. Damit wird die Schußwaffe erlaubnispflichtig, den das aufgebrachte FiF ist Voraussetzung für die Erlaubnisfreiheit. Das Wegdremeln des FiF äveränert die Waffe schußwaffentechnisch aber überhaupt nicht. Also technisch unveränderte Waffe, vorher Besitz und nachher Besitz, also kein Besitzerwerb, vorher aber erlaubnisfrei und danach erlaubnispflichtig. Folglich greift die Regelung mangels tatsächlichen Erwerbsvorgang jedenfalls nicht unmittelbar. Vielleicht kann oder muß man die Regelung analog anwenden, vielleicht auch nicht - darüber wird man diskutieren müssen. Es ist jedenfalls alles andere als so klar und eindeutig, wie Sie es darstellen. Sicherer ist, den Umbau von einem anderen vornehmen zu lassen - denn dann erwirbt man zweifelsfrei mit der Rückgabe (und den Schwarzen Peter hat der andere). Oder man baut sie so weit auseinander, daß sie keine Waffe mehr darstellt, aber da jedes wesentliches Bestandteil als Waffe gilt verlagert sich so das Problem nur auf die Waffenteile.
@christianbrunkhorst9400 Says:
Moin, das Video ist jetzt schon n Jahr alt. Hat jemand mittlerweile Erfahrungen mit dem Sachverhalt und hat einen Schießstand oder Schützenverein gefunden, wo das möglich ist? Würde mich sehr interessieren.
@RenéWagner-f7y Says:
Beim Waffengesetz darf man nicht logisch denken. Das was der normale Bürger dort liest, wird von Anwälten ganz anders ausgelegt. Ist mir persönlich passiert. Am Ende ist der Bürger der Dumme. Wie immer.
@janbernhard1975 Says:
Wäre schön, wenn man nicht jede Gesetzeslücke im Internet breittritt. Dann ist es nämlich bald keine mehr.
@blackprussian874 Says:
Ich rate zu äußerster Vorsicht, denn ich halte die Argumentationskette - auch wenn weitgehend zutreffend - an einem entscheidenden Punkt für unzutreffend.
Entscheidend ist hier der (vorübergehende) Erwerb einer Schusswaffe auf einem polizeilich genehmigten Schießstand um dort mit der Waffe zu schießen. Damit der Ausnahmefall eintritt, die den Erwerb der Waffe von der Erlaubnispflicht ausnimmt, ist es notwendig, dass auf dem Stand die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt, und damit erworben wird, und dass vor dem Verlassen des Standes die tatsächliche Gewalt über die Waffe wieder aufgegeben wird.
Im geschilderten Fall habe ich aber durchgehend - vor, während und nach dem Verlassen des Standes - die tatsächliche Gewalt über die Waffe inne. Das ist anders gar nicht möglich, denn ohne die tatsächliche Gewalt über die Waffe kann ich diese weder zum Stand noch nach Hause transportieren.
Ich kann also über die fragliche Waffe auf dem Stand nicht die tatsächliche Gewalt erlangen, wenn ich diese bereits beim Betreten des Standes inne hatte. Darüber hinaus werde ich beim Verlassen des Standes die tatsächliche Gewalt nicht aufgeben. Somit fällt dieser Vorgang nicht unter den erlaubnisfreien Ausnahmefall.
Die Sichtweise ich würde erst durch die Leistungssteigerung der Waffe auf dem Stand die Waffe erwerben ist m.E nach unzutreffend.
Vielmehr wird eine Waffe, die ich bereits vor Betreten des Standes erworben habe, und über die ich während des gesamten Vorgangs die tatsächliche Gewalt ausübe durch Leistungssteigerung und Rückbau in den Ausgangszustand zwei mal modifiziert.
Sobald ich auf dem Stand das Export Kit einbaue entsteht eine Waffe deren Erwerb erlaubnispflichtig ist, weil der geschilderte Vorgang eben nicht unter die geschilderte Ausnahme zur Erlaubnispflicht des Erwerbs fällt.
Das führt bei Personen, die keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen direkt zu einem Verstoß gegen das Waffengesetz.
Bei Personen mit waffenrechtlicher Erlaubnis führt das - sofern der Umbau selbst durchgeführt werden darf - (nur) zur Pflicht zur Anmeldung auf die WBK. Ob diese Meldepflicht durch Rückbau nach dem Schießen wieder entfällt ist ein anderes Thema.
@danielmisz7262 Says:
Wbk
@TrainEvents Says:
Sehr geehrter Herr Sprave, ... bei soo viel Raffinesse und Spitzfindigkeit der Auslegung, eine "fast Erschöpfende Aufstellung doppelter Ausschlusskriterien des Amtsdeutschs zu umschiffen, bleibt mir nur den Hut zu ziehen. Besorgt bin ich nur, das ein frustrierte Staatssekretär, der dieses Gesetz mühevoll aufgesetzt hat, von irgendeiner überführsorglichen Löwenmutti in emotionalen Zugzwang gesetzt wird, die wörtlichen "Anti-Sprave-Gesetze" zu initiieren. Und DAS, ist gar nicht mal so unwahrscheinlich... Im Steuergesetz gibt es so etwas schon... Sinngemäß: ...wer etwas so gestaltet, nur um einen steuerlichen Vorteil zu erlangen, ist Dies verboten... Schlagwort: Gestaltungsmissbrauch Gott steh uns bei - sonst wird bald noch Bohnensuppe verboten wegen Druckgaserzeugung MfG
@Eismann6667-cm9pl Says:
Ohne Eintrag würde ich spiel Kindern lieber die Fahrt in ein Nachbarland raten !
Mehr als ein Verein würde mit Ausschluss reagieren !
Aber wer braucht sowas wenn er in D mit ca. 1 j. warten eine "ECHTE" bekommt ?
alle anderen sind doch nach den Ausschluss Kriterium mit Max 7.5J. gut oder besser beraten .
Jeden das seine & beste Grüße
@michaelhsw.2018 Says:
Ich kann diese Irrenanstalt nicht mehr ertragen.
@michaelhsw.2018 Says:
Ich bin es satt. Ich kann dass ewige ändern der Gesetze nicht mehr ertragen. Ich weiß überhaupt nicht
was noch erlaubt ist. Das fängt mit der Tierhaltung, Waffengebrauch, Steuern. Entsorgung, Steuererhöhungen, Grundsteuer, Gendersprache, CO2 Abgabe, usw. MICH KOZT ES AN !!!
@TimeClout Says:
Wir haben eh ein sehr scharfes Waffengesetz und durch die Zunahme der Einreisenden wurde nochmal draufgelegt Z.b. Messerverbotszonen- Schwachsinn 🤣🤣. Ich denke wer jetzt rechtzeitig LG's oder LP's kauft liegt richtig, weil es sein könnte die BRD senkt die 7,5 Joule auf 4,5 Joule ab sofort, dann gelden wie ab in 70zigern neue Regeln (F-Zeichen). Mein Vater hat mir sein Diana LG vermacht ohne F-Zeichen vor 1970 gekauft das weit über 7,5 Joule hat, habs testen lassen. Ebenso könnte es Verboten werden Exportteile mit zuverkaufen. Mein Dank geht an Joerg, der alles richtig macht und ich hoffe er bringt all seine guten ideen bei den Beschussämtern durch.
@jaceksimon6427 Says:
Danke!
@michlpoll2464 Says:
Also ich glaube nicht dass wenn man aufm Schießstand freundlich fragt dass man abgewiesen werden würde. Da wäre doch allein schon die Neugier so ein Ding Mal zu sehen was ein Luftgewehr mit zb .50 oder gar .68 aufgemacht anrichten kann
@ArnoFamily-gj9qv Says:
Klingt interessant, aber müsste man nicht auch eine passende Disziplin im Sporthandbuch der Schießsportverbände finden? Auf dem Schießstand ist doch nur das sportliche Schießen erlaubt, also Schießen entsprechend einer offiziellen Disziplin? Und der legale Erwerb auf dem Schießstand ist doch auch zweckgebunden zum sportlichen Schießen?
@hatenauslw3184 Says:
Siehst du das immer noch so? Oder hat sich mittlerweile was geändert?
@SilentForest-cs9dm Says:
joerg, ich WILL aber eine GEWEHRLEISTUNG!!!!!! lol
@marcusklass6572 Says:
Bombe, Danke!
@souljamfrankfurt9444 Says:
wie kann ich oder was brauche ich wenn ich meine hpmax2 oder fx dreamline in meine gelbe wbk eintragen will?
@bengobel126 Says:
Was kam denn am Ende heraus?
@meckermann1280 Says:
Da Du kein Jurist, wie Du selbst schon erkannt hast, ist es auch recht fragwürdig, eine Einschätzung der rechtlichen Fragen bei einem Umbau einer Luftdruckwaffe zu geben. Die Rechtsauffassung kann auch von einem Staatsanwalt und Richter nicht geteilt werden. Denn eine Frage hast Du nicht beantwortet. Fällt denn die Zulassung als F Waffe nicht weg, sobald Du sie auch nur zu Testzwecken zu einer zulassungspflichtigen Waffe umgebaut hast? Der Rückbau könnte dann die Waffe nicht automatisch zu einer F Waffe machen. Oder wurden die Umrüstkits durch die Zulassungsbehörde zum Umbau zugelassen und die Waffen damit getestet und zugelassen? Ich glaube nicht, deshalb wird auch der temporäre Umbau einer FWaffe zu einer WBK Waffe die Waffenzulassung fragwürdig machen. Laß das in Deinem Rechtsgutachten auch mal untersuchen. Die Staatsanwälte werden auf alle Fälle auf den Umbau eines solchen Luftdruckgewehres recht verschnupft reagieren. Die Richter werden sich dann sicher dem anschließen, besonders, wenn eine solche Waffe einmal in einer Gewalttat verwendet wird. Dann könntest auch Du als Inverkehrbringer Probleme bekommen können. Ich wünsche es Dir nicht, daß das einmal passieren wird. Viel Erfolg weiterhin.
Ich bin ebenfalls Fan von den Luftdruckwaffen, doch nicht ohne Bedenken.
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